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   BGH, 03.07.1996 - VIII ZR 302/95   

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BGH, 03.07.1996 - VIII ZR 302/95 (https://dejure.org/1996,2075)
BGH, Entscheidung vom 03.07.1996 - VIII ZR 302/95 (https://dejure.org/1996,2075)
BGH, Entscheidung vom 03. Juli 1996 - VIII ZR 302/95 (https://dejure.org/1996,2075)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Beschwer durch Teilurteil - Streitgegenstandsteil - Aufspaltung des Prozesses - Nichterreichen der Revisionssumme

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO §§ 301, 546 Abs. 2
    Bemessung der Beschwer durch ein Teilurteil

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 301, § 546 Abs. 2
    Berechnung der durch ein Teilurteil geschaffenen Rechtsmittelbeschwer

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 3216
  • ZIP 1996, 1843
  • MDR 1996, 1176
  • VersR 1996, 1524
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 25.04.1989 - VI ZB 13/89

    Bemessung der Berufungsbeschwer bei Entscheidung über die Haftungsquote durch

    Auszug aus BGH, 03.07.1996 - VIII ZR 302/95
    »Die durch ein Teilurteil geschaffene Beschwer ist auch dann allein nach dem durch das Teilurteil beschiedenen Teil des Streitgegenstandes zu bemessen, wenn infolge der Aufspaltung des Prozesses die Revisionssumme nicht erreicht wird und der Erlaß des Teilurteils darüber hinaus wegen der Gefahr des inhaltlichen Widerspruchs zum Schlußurteil unzulässig war (Fortführung von BGH, Beschlüsse vom 18. Januar 1977 - VI ZB 82/76 = NJW 1977, 1152 und vom 25. April 1989 - VI ZB 13/89 = NJW 1989, 2757, Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 6. Juli 1995 - I ZR 20/93 = NJW 1995, 3120 unter I).«.

    Daraus folgt, daß auch die Frage der Anfechtbarkeit und damit der Beschwer als Voraussetzung der Statthaftigkeit der Revision allein anhand des Teilurteils zu stellen und zu beantworten ist (allg. M., z.B. BGH, Beschlüsse vom 18. Januar 1977 - VI ZB 82/76 = NJW 1977, 1152 und vom 25. April 1989 - VI ZB 13/89 = NJW 1989, 2757 - jeweils m.w.Nachw., MünchKomm-ZPO/Musielak, § 301 Rdnr. 14-15).

    Diese Möglichkeit ist jedoch stets unter Hinweis darauf, daß dies Problem schon bei den Beratungen zur Zivilprozeßordnung gesehen und in Kauf genommen wurde, so wie auf die sich anderenfalls ergebenden, mit dem Zweck des § 301 ZPO nicht zu vereinbarenden und auch sonst untragbaren Ergebnisse verworfen worden (RGZ aaO sowie insbesondere BGH, Beschluß vom 18. Januar 1977 aaO mit zahlreichen weiteren Nachweisen sowie Beschluß vom 25. April 1989 aaO).

  • BGH, 06.07.1995 - I ZR 20/93

    Anfechtbarkeit der Trennung von Verfahren; Organisation des Umschlaglagers eines

    Auszug aus BGH, 03.07.1996 - VIII ZR 302/95
    »Die durch ein Teilurteil geschaffene Beschwer ist auch dann allein nach dem durch das Teilurteil beschiedenen Teil des Streitgegenstandes zu bemessen, wenn infolge der Aufspaltung des Prozesses die Revisionssumme nicht erreicht wird und der Erlaß des Teilurteils darüber hinaus wegen der Gefahr des inhaltlichen Widerspruchs zum Schlußurteil unzulässig war (Fortführung von BGH, Beschlüsse vom 18. Januar 1977 - VI ZB 82/76 = NJW 1977, 1152 und vom 25. April 1989 - VI ZB 13/89 = NJW 1989, 2757, Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 6. Juli 1995 - I ZR 20/93 = NJW 1995, 3120 unter I).«.

    Schließlich verhilft der Revision auch der Hinweis auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 6. Juli 1995 (I ZR 20/93 = NJW 1995, 3120 unter I) nicht zum Erfolg.

  • BGH, 18.01.1977 - VI ZR 82/76

    Anspruch auf Schadensersatz wegen einer Falschauskunft - Zulässigkeit der

    Auszug aus BGH, 03.07.1996 - VIII ZR 302/95
    »Die durch ein Teilurteil geschaffene Beschwer ist auch dann allein nach dem durch das Teilurteil beschiedenen Teil des Streitgegenstandes zu bemessen, wenn infolge der Aufspaltung des Prozesses die Revisionssumme nicht erreicht wird und der Erlaß des Teilurteils darüber hinaus wegen der Gefahr des inhaltlichen Widerspruchs zum Schlußurteil unzulässig war (Fortführung von BGH, Beschlüsse vom 18. Januar 1977 - VI ZB 82/76 = NJW 1977, 1152 und vom 25. April 1989 - VI ZB 13/89 = NJW 1989, 2757, Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 6. Juli 1995 - I ZR 20/93 = NJW 1995, 3120 unter I).«.

    Daraus folgt, daß auch die Frage der Anfechtbarkeit und damit der Beschwer als Voraussetzung der Statthaftigkeit der Revision allein anhand des Teilurteils zu stellen und zu beantworten ist (allg. M., z.B. BGH, Beschlüsse vom 18. Januar 1977 - VI ZB 82/76 = NJW 1977, 1152 und vom 25. April 1989 - VI ZB 13/89 = NJW 1989, 2757 - jeweils m.w.Nachw., MünchKomm-ZPO/Musielak, § 301 Rdnr. 14-15).

  • BGH, 26.04.1989 - IVb ZR 48/88

    Zulässigkeit eines Teilurteils; Hinzuziehung eines Sachverständigen bei der

    Auszug aus BGH, 03.07.1996 - VIII ZR 302/95
    Daß das Teilurteil des Berufungsgerichts, wie der Revision weiter zuzugeben ist, nicht ergehen durfte, weil die Möglichkeit eines inhaltlichen Widerspruchs zum Schlußurteil besteht, in welchem die Frage der Aktivlegitimation erneut zu entscheiden ist (st.Rspr., z.B. BGHZ 107, 236, 242, Senatsurteil vom 8. November 1995 - VIII ZR 269/94 = NJW 1996, 395 unter II 1 a) , führt zu keiner anderen Beurteilung.
  • BGH, 08.11.1995 - VIII ZR 269/94

    Zulässigkeit eines Teilurteils bei fehlender Entscheidungsreife einer

    Auszug aus BGH, 03.07.1996 - VIII ZR 302/95
    Daß das Teilurteil des Berufungsgerichts, wie der Revision weiter zuzugeben ist, nicht ergehen durfte, weil die Möglichkeit eines inhaltlichen Widerspruchs zum Schlußurteil besteht, in welchem die Frage der Aktivlegitimation erneut zu entscheiden ist (st.Rspr., z.B. BGHZ 107, 236, 242, Senatsurteil vom 8. November 1995 - VIII ZR 269/94 = NJW 1996, 395 unter II 1 a) , führt zu keiner anderen Beurteilung.
  • RG, 14.12.1886 - III 201/86

    Anrechnung einer durch den Eisenbahnbetrieb erlittenen Körperverletzung nach dem

    Auszug aus BGH, 03.07.1996 - VIII ZR 302/95
    Diese Gefahr ist in der Rechtsprechung schon kurz nach Gründung des Reichsgerichts erkannt worden (RGZ 13, 352, 354, ebenso RGZ 17, 45, 47).
  • RG, 10.10.1901 - VI 202/01

    Geteiltes Urteil

    Auszug aus BGH, 03.07.1996 - VIII ZR 302/95
    Bei dieser Sachlage konnten die aufgrund der willkürlichen und damit unwirksamen Verfahrenstrennung ergangenen Urteile des Berufungsgerichts als - wie es in mehreren, gleichgelagerte Fälle betreffenden früheren Urteilen heißt - nur äußerlich getrennte Teile einer und derselben einheitlichen Entscheidung angesehen werden (z.B. RGZ 49, 401, 402, 142, 255, 257, BAG, AP § 611 BGB - Gruppenarbeitsverhältnis - Nr. 1).
  • RG, 03.03.1885 - III 315/84

    Zulässigkeit der gleichzeitigen Einlegung der Revision gegen zwei Teilurteile

    Auszug aus BGH, 03.07.1996 - VIII ZR 302/95
    Diese Gefahr ist in der Rechtsprechung schon kurz nach Gründung des Reichsgerichts erkannt worden (RGZ 13, 352, 354, ebenso RGZ 17, 45, 47).
  • BGH, 04.04.2019 - V ZB 108/18

    Berechnung der Rechtsmittelbeschwer bei unzulässiger Abtrennung

    Maßgebend für den Wert der Beschwer war hiernach die Summe der von der dortigen Klägerin in den jeweiligen Verfahren geltend gemachten Ansprüche (BGH, Urteil vom 6. Juli 1995 - I ZR 20/93, NJW 1995, 3120; vgl. hierzu auch Beschluss vom 3. Juli 1996 - VIII ZR 302/95, NJW 1996, 3216).

    Da eine Prozesspartei nur durch eine rechtskraftfähige Entscheidung beschwert sein kann, kommt bei einer unzulässigen Trennung im Sinne von § 145 ZPO eine Berechnung der Rechtsmittelbeschwer aus dem einheitlichen Wert des Verfahrens vor der Trennung nur in Betracht, wenn sämtliche durch die Verfahrenstrennung geschaffenen Einzelverfahren in die Rechtsmittelinstanz gelangt sind (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Juli 1996 - VIII ZR 302/95, NJW 1996, 3216).

    Abgesehen davon, dass der Erlass eines Teilurteils hier nicht unzulässig gewesen sein dürfte, liegt eine rechtskraftfähige Entscheidung nur bezogen auf die Klage vor (vgl. BGH Beschluss vom 3. Juli 1996 - VIII ZR 302/95, NJW 1996, 3216).

  • BGH, 20.07.1999 - X ZR 139/96

    Festsetzung der Beschwer bei Verfahrenstrennung in der Berufungsinstanz

    War eine Verfahrenstrennung in der Berufungsinstanz nicht willkürlich, kann die Beschwer aus einem Schlußurteil auch dann nicht mit der aus einem Teilurteil zusammengerechnet werden, wenn die getrennten Verfahren in der Revisionsinstanz zu gemeinsamer Verhandlung und Entscheidung verbunden werden (Fortführung von BGH, Urt. v. 3. Juli 1996 - VIII ZR 302/95, NJW 1996, 3216).

    Allenfalls bei willkürlicher Trennung der Verfahren kommt eine Ausnahme von diesem Grundsatz in Betracht (vgl. BGH, Urt. v. 6. Juli 1995 - I ZR 20/93, NJW 1995, 3120 = BGHR ZPO § 145 - Trennungsbeschluß 1; Urt. v. 3. Juli 1996 - VIII ZR 302/95, NJW 1996, 3216 = BGHR ZPO § 346 Abs. 2 - Beschwer 1).

  • KG, 31.10.2018 - 21 U 24/16

    Urteilsergänzungsantrag: Verwerfung eines Antrags auf Ergänzung des

    Die zuvor durch das Teilurteil vom 28. August 2018 geschaffene Beschwer der Parteien ist an dieser Stelle unerheblich (BGH, Urteil vom 3. Juli 1996, VIII ZR 302/95; Urteil vom 20. Juli 1999, X ZR 139/96).

    Insoweit ist die Beschwer weiterhin isoliert zu bestimmen (BGH, Urteil vom 3. Juli 1996, VIII ZR 302/95; Urteil vom 20. Juli 1999, X ZR 139/96).

  • BGH, 22.01.2013 - VIII ZR 104/12

    Revision: Beschwer bei Verurteilung zur Wiedereinräumung des Mietbesitzes an

    Im Falle des Erlasses eines Teilurteils ist die Höhe der Beschwer allein aufgrund des durch das Teilurteil beschiedenen Teils des Streitgegenstands zu bemessen (allgemeine Meinung, siehe nur Senatsurteil vom 3. Juli 1996 - VIII ZR 302/95, NJW 1996, 3216 unter [II] 1; BGH, Urteil vom 20. Juli 1999 - X ZR 139/96, NJW 2000, 217 unter I 3; jeweils mwN).
  • BGH, 30.10.1997 - VII ZR 299/95

    Wert der Beschwer bei Anfechtung eines Teil-Grundurteils

    Dabei wird die Gefahr hingenommen, daß durch den Erlaß eines Teilurteils und die dadurch bewirkte Aufspaltung des Prozesses in zwei selbständige Teile die Möglichkeit besteht, daß einer Partei ein Rechtsmittel genommen wird, welches bei einheitlicher Entscheidung gegeben wäre (BGH, Beschluß vom 3. Juli 1996 - VIII ZR 302/95 = NJW 1996, 3216).
  • BGH, 27.10.2021 - VII ZR 44/18

    Streitwertfestsetzung: Revisionsverfahren gegen ein Teil-Vorbehaltsurteil

    Dies gilt auch, wenn infolge der unzulässigen Aufspaltung des Prozesses eine erforderliche Rechtsmittelsumme nicht erreicht werden sollte (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Juli 1996 - VIII ZR 302/95, NJW 1996, 3216, juris Rn. 5 ff.).
  • BGH, 23.09.2020 - XII ZR 54/19

    Berechnung der Rechtsmittelbeschwer bei verfahrensfehlerhafter Prozesstrennung;

    Diese Verwerfungen sind indessen schon im Zusammenhang mit der Aufspaltung des Prozesses durch unzulässige Teilurteile erkannt, aber als hinnehmbar angesehen worden, weil eben auch verfahrensfehlerhaft erlassene oder materiell-rechtlich unrichtige Urteile in Rechtskraft erwachsen können (vgl. BGH Beschluss vom 3. Juli 1996 - VIII ZR 302/95 - NJW 1996, 3216, 3217).
  • BGH, 13.01.2011 - VII ZR 132/08

    Nichtzulassung der Revision: Willkür eines Teil- und Vorbehaltsurteils wegen

    Selbst wenn das der Fall ist und das Berufungsgericht das übersehen haben sollte, liegt darin kein willkürlich verfahrensfehlerhaftes Vorgehen des Berufungsgerichts (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Juli 1996 - VIII ZR 302/95, NJW 1996, 3216).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.04.2014 - L 9 AL 246/13

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung

    Eine Zusammenrechnung von Streitgegenständen getrennter Verfahren zur Erreichung des gesetzlich festgesetzten Rechtsmittelstreitwertes kommt nur dann in Betracht, wenn die Trennung willkürlich ist, d.h. unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtlich vertretbar ist und sich deshalb der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. BGH, Urt. v. 06.07.1995 - I ZR 20/93 -, juris Rn. 8 ff.; Urt. v. 20.07.1999 - X ZR 139/96 -, juris Rn. 9; siehe aber auch BGH, Urt. v. 03.07.1996 - VIII ZR 302/95 -, juris Rn. 7, wonach eine Zusammenrechnung nur in Betracht kommt, wenn in allen Einzelverfahren Urteile ergangen sind und diese in der Rechtsmittelinstanz anhängig sind, was hier nicht der Fall ist).
  • OLG Naumburg, 28.02.2002 - 3 U 51/01

    Verbot der Abtrennung von Klage und Widerklage bei rechtlichem Zusammenhang

    Besteht aber eine derartige Gefahr einer Divergenzentscheidung, fehlt es an der in § 301 ZPO vorausgesetzten Entscheidungsreife, weil die Beurteilung des Teilanspruchs dem Ausgang des Streits über den Streitteil nicht vorgreifen darf (vgl. BGH NJW 96, 3216 m.N.).
  • OLG Dresden, 11.07.2003 - 2 U 382/03

    Berufung

  • BGH, 18.09.1996 - XII ZR 144/96

    Antrag auf Heraufsetzung der Beschwer - Zusammenrechnung der Beschwer durch das

  • BGH, 18.09.1996 - XII ZR 100/96

    Antrag auf Höherfestsetzung des Werts einer Beschwerde auf 60.000 DM - Addition

  • BayObLG, 27.03.1997 - 2Z BR 121/96

    Keine Urteilsergänzung bei fehlender Erwähnung eines Antrags - Beschwer bei

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